Faustball und Olympia

Liebe Faustballfreunde,

viele von Euch fragen immer wieder, warum Faustball nicht olympisch ist. Der Grund ist ganz einfach: Weil wir nicht die Bedingungen für die Zulassung erfüllen. Faustball müßte bei den Herren in 75 Ländern auf 4 Kontinenten und bei den Damen in 40 Ländern auf 3 Kontinenten gespielt werden. Derzeit gehören zum Internationalen Faustballverband leider nur 13 Länder in 4 Kontinenten!

Hier der Auszug der Olympischen Charta, der die Zulassungsbedingungen beinhaltet:

Regel 52 der olympischen Charta:
Programm der Sportarten, Zulassung von Sportarten, Disziplinen und Wettbewerben

Das IOC legt das Programm der olympischen Spiele fest. Dieses umfaßt nur olympische Sportarten.
1. Olympische Sportarten, die Teil des Programms der Olympischen Spiele sind
1.1. Um in das Programm der Olympischen Spiele aufgenommen zu werden, muß eine olympische Sportart den folgenden Kriterien genügen:
1.1.1. in das Programm der Spiele der Olympiade können nur die Sportarten aufgenommen werden, die bei den Herren in wenigstens 75 Ländern und auf vier Kontinenten und bei den Frauen in wenigstens 40 Ländern und auf drei Kontinenten weit verbreitet ausgeübt werden;
1.1.2. in das Programm der Olympischen Winterspiele können nur die Sportarten aufgenommen werden, die in mindestens 25 Ländern und auf drei Kontinenten weit verbreitet ausgeübt werden;
1.1.3. die Sportarten werden spätestens sieben Jahre vor den bertreffenden Olympischen Spielen in das Prograamm der Olympischen Spiele aufgenommen; eine Änderung ist ausgeschlossen.

2. Disziplinen
2.1. Eine Disziplin, ein Teil einer olympischen Sportart, der einen oder mehrere Wettbewerbe umfaßt, muß einen anerkannten internationalen Verbreitungsgrad haben, um in das Programm der olympischen Spiele aufgenommen werden zu können.
2.2. Die Voraussetzungen für eine Zulassung von Disziplinen sind dieselben, wie sie für die Zulassung olympischen Sportarten erforderlich sind.
2.3. Eine Disziplin wird sieben Jahre vor den betreffenden Olympischen Spielen zugelassen; eine spätere Änderung ist ausgeschlossen.

3. Wettbewerbe
3.1. Ein Wettbewerb, ein Wettkampf in einer olympischen Sportart oder in einer ihrer Disziplinen, der eine Rangliste als Ergebnis hat, führt zu einer Verleihung von Medaillen und Urkunden.
3.2. Um in das Programm Olympischer Spiele aufgenommen zu werden, müssen die Wettbewerbe einen zahlenmäßig wie geographisch internationalen anerkannten Verbreitungsgrad haben und müssen mindestens zweimal Bestandteil von Welt- oder Kontinentalmeisterschaften gewesen sein.
3.3. In das Programm Olympischer Spiele können nur Wettbewerbe aufgenommen werden, die bei den Herren mindestens in 50 Ländern und auf drei Kontinenten und bei den Damen mindestens in 35 Ländern und auf drei Kontinenten durchgeführt werden.
3.4. Die Wettbewerbe werden vier Jahre vor den betreffenden Olympischen Spielen zugelassen; spätere Änderungen sind ausgeschlossen.

4. Bedingungen für die Zulassung von Sportarten, Disziplinen und Wettbewerben
4.1. Um in das Progrann der Olympischen Spiele aufgenommen zu werden, hat jede Sportart, jede Disziplin oder jeder Wettbewerb die in dieser Regel vorgeschriebenen Bedingungen zu erfüllen.
4.2. Die Sportarten, Disziplinen oder Wettbewerbe, in denen die Leistungen wesentlich von einem mechanischen Antrieb abhängen, sind nicht zulassungsfähig.
4.3. Soweit das IOC nichts Gegenteiliges beschließt, kenn ein einzelner Wettbewerb nicht gleichzeitig zu einer Einzelwertung und zu einer Mannschaftswertung führen.
4.4. Die Sportarten, Disziplinen oder Wettbewerbe, die in das Programm der Olympischen Spiele aufgenommen worden sind, die aber nicht mehr den Bedingungen dieser Regel genügen, können dennoch in Ausnahmefällen um der olympischen Tradition willen auf Beschluß deas IOC im olympischen Programm verbleiben.

5. Mitteilung über die Teilnahme der Ifs an den Olympischen Spielen
Die Ifs, die eine in das Programm der Olympischen Spiele aufgenommene Sportart führen, haben dem IOC ihre Beteiligung an den entsprechenden Olympischen Spielen spätestens zum Zeitpunkt der Session des IOC zu bestätigen, die die Gastgeberstadt dieser Spiele wählt.

6. Außerordentliche Zulassung einer Disziplin oder eines Wettbewerbs
Ausnahmsweise und mit Zustimmung der betroffenen IF oder des OK kann das IOC von den Absätzden 2 und 3 festgelegten Fristen abweichen, um eine Disziplin oder einen Wettbewerb in das Programm der Olympischen Spiele einer bestimmten Olympiade aufzunehmen.

7. Zuständigkeit für die Zulassung einer Sportart, einer Diziplin oder eines Wettbewerbs
Die Zulassung oder der Ausschluß einer Sportart fällt in die Zuständigkeit der Session des IOC, während die Zulassung oder der Ausschluß einer Diziplin oder eines Wettbewerbs in der Zuständigkeit der Exekutivkommission des IOC liegt.